Für alle Flüge, Pauschalreisen oder Reisen mit Zusatzleistungen der optimale Schutz vor der Reise. Während der Reise empfehlen wir Ihnen unsere Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung).

Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises:
Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund

  • bei Nichtantritt der Reise
  • bei Nichtnutzung des Mietobjektes

Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten

  • bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund
  • wenn infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens 2 Stunden
    ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wurde, vorausgesetzt, das Anschlussverkehrsmittel
    wurde mitversichert. Erstattung maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer
    Stornierung angefallen wären.

Ersatz der Mehrkosten bei einer Teilstornierung (z.B. Einzelzimmerzuschlag):

  • wenn eine weitere versicherte Person aus versichertem Grund die Reise stornieren muss.

Ersatz der Umbuchungskosten:

  • Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,- EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt.

Versicherte Gründe:

  • schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
  • Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit oder Schulwechsel
  • Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
  • betriebsbedingter Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
  • Bruch von Prothesen
  • Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • Verkehrsmittelverspätung
  • Erkrankung eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person

Selbstbehalt:
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten
Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens,
mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen (VB- 2011)

Reisepreis Prämie p.P.
EUR 1 - 100 EUR 6
EUR 101 - 200 EUR 10
EUR 201 - 400 EUR 18
EUR 401 - 600 EUR 24
EUR 601 - 800 EUR 28
EUR 801 - 1000 EUR 32
EUR 1001 - 1500 EUR 39
EUR 1501 - 2000 EUR 49
EUR 2001 - 2500 EUR 69
EUR 2501 - 3000 EUR 89
EUR 3001 - 4000   EUR 119
EUR 4001 - 5000 EUR 139
EUR 5001 - 7500 EUR 219
EUR 7501 - 10000 EUR 289

 

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