Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV)
Für alle Flüge, Pauschalreisen oder Reisen mit Zusatzleistungen der optimale Schutz vor der Reise. Während der Reise empfehlen wir Ihnen unsere Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung).
Leistungsumfang RRV
Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises:
Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund
- bei Nichtantritt der Reise
- bei Nichtnutzung des Mietobjektes
Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
- bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund
- wenn infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens 2 Stunden
ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wurde, vorausgesetzt, das Anschlussverkehrsmittel
wurde mitversichert. Erstattung maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer
Stornierung angefallen wären.
Ersatz der Mehrkosten bei einer Teilstornierung (z.B. Einzelzimmerzuschlag):
-
wenn eine weitere versicherte Person aus versichertem Grund die Reise stornieren muss.
Ersatz der Umbuchungskosten:
- Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
- Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,- EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt.
Versicherte Gründe:
- schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
- Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit oder Schulwechsel
- Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
- betriebsbedingter Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
- Bruch von Prothesen
- Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung
- Einreichung der Scheidungsklage
- Verkehrsmittelverspätung
- Erkrankung eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
Selbstbehalt:
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten
Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens,
mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen (VB- 2011)
| Reisepreis | Prämie p.P. |
| EUR 1 - 100 | EUR 6 |
| EUR 101 - 200 | EUR 10 |
| EUR 201 - 400 | EUR 18 |
| EUR 401 - 600 | EUR 24 |
| EUR 601 - 800 | EUR 28 |
| EUR 801 - 1000 | EUR 32 |
| EUR 1001 - 1500 | EUR 39 |
| EUR 1501 - 2000 | EUR 49 |
| EUR 2001 - 2500 | EUR 69 |
| EUR 2501 - 3000 | EUR 89 |
| EUR 3001 - 4000 | EUR 119 |
| EUR 4001 - 5000 | EUR 139 |
| EUR 5001 - 7500 | EUR 219 |
| EUR 7501 - 10000 | EUR 289 |
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